Transparenz

KI-Transparenz Erst das Fundament. Dann KI. — auch bei Compliance.

Der EU AI Act tritt in seinen Transparenz-Pflichten am 2. August 2026 in Kraft. Für mich als KI-Berater bedeutet das: Nicht nur Sie als Kunde müssen später compliance-konform sein. Ich muss es heute schon zeigen können.

01 · Art. 4 EU AI Act

Meine KI-Kompetenz

Der EU AI Act verlangt seit Februar 2025, dass alle, die KI beruflich einsetzen, eine nachvollziehbare KI-Kompetenz haben.

  • 7 Jahre Automotive, davon 2,5 Jahre sicherheitskritisches Steer-by-Wire nach ISO 26262
  • Systems Engineering und Anforderungsmanagement
  • Produktive Praxis mit n8n, Claude API und OpenAI API in echten Kundenprojekten
  • Kontinuierliche Weiterbildung zu EU AI Act, DSGVO und ISO 42001
02 · Art. 50 EU AI Act

Transparenz auf dieser Website

Bilder & Portraits

Einzelne Portraits und Illustrationen wurden mit KI-Bildgeneratoren erstellt oder bearbeitet. Ab 2. August 2026 werden diese entsprechend Art. 50 EU AI Act mit dem Hinweis „KI-generiert" markiert.

Texte

Alle Inhalte werden von mir persönlich redaktionell geprüft und freigegeben — auch wenn KI zur Recherche, Struktur oder für einen Textentwurf verwendet wurde.

Chatbot / Live-KI-Interaktion

Aktuell keine. Falls in Zukunft ein Chatbot integriert wird, wird er sich zu Beginn eindeutig als KI zu erkennen geben.

Testimonials & Case Studies

Alle Testimonials stammen von echten Kunden und sind mit deren schriftlicher Freigabe veröffentlicht.

03 · In der Zusammenarbeit

Was das für Ihre Projekte bedeutet

Wenn ich KI-Automatisierung in Ihrem Unternehmen aufbaue, gehört Compliance zum Handwerk — nicht als Nachgedanke.

  • Risiko-Klassifizierung vor der Umsetzung
  • Dokumentation aller eingesetzten KI-Systeme
  • Nutzer-Transparenz dort, wo Personen direkt mit dem System interagieren
  • DSGVO-Anforderungen laufen parallel mit, nicht hinterher
  • Self-hosted — keine US-Cloud, wenn es nicht sein muss

Häufige Fragen

Ist meine KI-Anwendung Hochrisiko-KI? +

In den meisten Mittelstands-Projekten: nein. Hochrisiko im Sinne von Anhang III betrifft etwa Personalauswahl mit automatisierter Entscheidung, Kreditwürdigkeitsprüfung oder kritische Infrastruktur. Ein Workflow, der E-Mails vorsortiert und einem Menschen zur Freigabe vorlegt, fällt in der Regel nicht darunter. Die Klassifizierung mache ich trotzdem in Phase 1 — schriftlich, damit sie belegbar ist.

Was passiert, wenn sich der AI Act ändert? +

Der Rollout ist gestuft: AI Literacy und Verbote gelten seit Februar 2025, die Transparenz-Pflichten aus Art. 50 ab 2. August 2026, weitere Pflichten folgen. Bei laufenden Betriebs-Verträgen prüfe ich quartalsweise, ob sich für Ihre Systeme etwas ändert. Bei abgeschlossenen Projekten melde ich mich, wenn eine Änderung Sie betrifft.

Brauche ich einen KI-Beauftragten? +

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Rolle nicht — anders als der Datenschutzbeauftragte. Praktisch sollte aber eine Person benennbar sein, die über erlaubte Modelle entscheidet und die Nutzung im Haus koordiniert. In kleineren Betrieben ist das oft die Geschäftsführung selbst. Wichtig: nicht dieselbe Person wie der DSB, sonst entsteht ein Interessenkonflikt. Mehr dazu auf der Seite zur Methode.

Fragen zur Compliance in Ihrem KI-Vorhaben?

Im Erstgespräch klären wir, welche Pflichten Ihr Vorhaben tatsächlich betreffen — und welche nicht.

Erstgespräch buchen · 30 Min → Volltext der EU-Verordnung 2024/1689 ↗
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